Unsere Immobilienangebote beruhen zum größten Teil auf den Informationen, die wir von den Immobilieneigentümern zur Verfügung gestellt bekommen haben. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Unsere Immobilienangebote und die damit verbundenen Informationen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind daher vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, sind Sie schadenersatzpflichtig.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag mit einer von uns benannten Immobilie zustande gekommen ist.
Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Das Geschäft ist auch dann wirtschaftlich identisch, wenn ein Vertrag mit einem Dritten zustande kommt, der ihm wirtschaftlich oder politisch eng verbunden ist.
Unser Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommt. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
Bei Immobilienverkäufen beträgt die Provision 6% zzgl. 19% MwSt. (7,14% brutto) des vereinbarten Gesamtkaufpreises. Diese Provision wird bei Verkäufen bzw. Käufen von einzelnen Wohnungen und Einfamilienhäusern je zu Hälfte (3% zzgl. MwSt.) vom Käufer und Verkäufer getragen. Auch ein Kaufpreis für mitverkauftes Zubehör gem. § 97 BGB zählt zum Gesamtkaufpreis. Diese Provision gilt mit Bestätigung der Nachweisbestätigung zwischen Ihnen und uns vereinbart und ist im Erfolgsfalle zu zahlen.
Sie sind verpflichtet, uns vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und uns auf unsere Anforderung hin eine vollständige Abschrift des Kaufvertrages zu übermitteln.
Bei Verhandlung mit dem Eigentümer oder bei Besichtigung der Immobilie ist auf unser Angebot Bezug zu nehmen.
Sie verpflichten sich, uns unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung Ihrer Kaufabsicht.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Auch der andere Vertragspartner wird von uns hierüber in Kenntnis gesetzt.
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Immobilieneigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben Dritter wird ausdrücklich nicht übernommen.
Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Vereinbarung soll diejenige gesetzliche Regelung in Kraft treten, die der nichtigen oder unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt.